Kostenübernahme Psychotherapie

Im Folgenden können Sie sich einen Überblick über die Übernahme der Kosten verschaffen, je nachdem, wie Sie versichert sind.

Privat Versicherte

Für privat Versicherte ist die Kostenübernahme i.d.R. unproblematisch, jedoch vertragsabhängig. Die abgeschlossenen Leistungen können Sie in Ihrer Versicherungspolice nachlesen und im Zweifelsfall die Versicherung kontaktieren. Bitte klären Sie den Versicherungsumfang vor Aufnahme der Psychotherapie. 

Die Abrechnung einer Psychotherapie in meiner Praxis erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten (GOÄ, GOP). Sie erhalten bereits im Erstgespräch eine Honorarvereinbarung, der Sie die Kosten entnehmen können. Neue Abrechnungsempfehlungen für Privatversicherte, Beihilfeempfänger und Selbstzahler

Zum 1. Juli 2024 haben sich Bundespsychotherapeutenkammer, Bundesärztekammer, Beihilfeträger von Bund und Ländern (Ausnahme Hamburg und Schleswig-Holstein) sowie der Verband der privaten Krankenversicherung auf neue Abrechnungsempfehlungen zu psychotherapeutischen Leistungen für Privatversicherte verständigt. Diese neuen, sogen. Analogleistungen, kommen ab September 2024 auch in meiner Praxis zur Anwendung. Weiterführende Informationen dazu entnehmen Sie bitte der Startseite oder dem folgenden Link:

Microsoft Word - GOP-Infotabelle_Abrechnungsempfehlungen 2024-07-01.docx

 


Beihilfe

Eine Kostenübernahme durch die Beihilfestelle ist i.d.R. ebenfalls unproblematisch möglich.

Nehmen Sie vor Aufnahme der Psychotherapie Kontakt mit der für Sie zuständigen Beihilfestelle auf, um sich über die Formalitäten zu informieren. 

Die Abrechnung einer Psychotherapie in meiner Praxis erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten (GOÄ, GOP). Sie erhalten bereits im Erstgespräch eine Honorarvereinbarung, der Sie die Kosten entnehmen können.

Zum 1. Juli 2024 haben sich Bundespsychotherapeutenkammer, Bundesärztekammer, Beihilfeträger von Bund und Ländern (Ausnahme Hamburg und Schleswig-Holstein) sowie der Verband der privaten Krankenversicherung auf neue Abrechnungsempfehlungen zu psychotherapeutischen Leistungen für Privatversicherte verständigt. Diese neuen, sogen. Analogleistungen, kommen ab September 2024 auch in meiner Praxis zur Anwendung. Weiterführende Informationen dazu entnehmen Sie bitte meinen Informationen auf der Startseite. 

 


Soldaten der Bundeswehr

Sind Sie Soldat der Bundeswehr, werden die Therapiekosten von der Bundeswehr übernommen. Ihr Truppenarzt bzw. Ihr Wehrpsychiater ist Ihr Ansprechpartner. Von ihm erhalten Sie den Sanitätsvordruck Kostenübernahmeerklärung (San/bw/0218), den Sie zum ersten Termin mit in die Praxis bringen müssen. 

Die Abrechnung einer Psychotherapie in meiner Praxis erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten (GOÄ, GOP). Sie erhalten bereits im Erstgespräch eine Honorarvereinbarung, der Sie die Kosten entnehmen können.


Selbstzahler

Es gibt Gründe, die Kosten für die Behandlung selbst zu tragen. Wenn Sie z.B. nicht möchten, dass Ihre Krankenversicherung Einblick in die Heilbehandlung erhalten soll (z.B. vor Aufnahme in ein Beamtenverhältnis oder vor Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung o.ä.). 

Liegt keine Symptomatik von Krankheitswert vor und handelt es sich um eine psychologische Beratung oder ein Coaching bzw. um Präventionsleistungen oder Leistungen zur Gesundheitsförderung, sind die Kosten selbst zu tragen.

Die Abrechnung einer Psychotherapie in meiner Praxis erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten (GOÄ, GOP). Sie erhalten bereits im Erstgespräch eine Honorarvereinbarung, der Sie die Kosten entnehmen können.

Zum 1. Juli 2024 haben sich Bundespsychotherapeutenkammer, Bundesärztekammer, Beihilfeträger von Bund und Ländern (Ausnahme Hamburg und Schleswig-Holstein) sowie der Verband der privaten Krankenversicherung auf neue Abrechnungsempfehlungen zu psychotherapeutischen Leistungen für Privatversicherte verständigt. Diese neuen, sogen. Analogleistungen, kommen ab September 2024 auch in meiner Praxis zur Anwendung. Weiterführende Informationen dazu entnehmen Sie bitte meinen Informationen auf der Startseite.

 


Gesetzlich Versicherte

Bei Vorliegen einer behandlungsbedürftigen psychischen Erkrankung ist die Psychotherapie eine Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherungen. Eine Behandlung über Ihre Gesundheitskarte und die Gesetzliche Krankenversicherung ist dann grundsätzlich, bis auf wenige Ausnahmen möglich. Die Vorlage Ihrer Krankenversicherungskarte (eGK) ist zwingend nötig. Ohne Vorlage kann keine Behandlung stattfinden. Die Abrechnung erfolgt direkt mit Ihrer Krankenkasse.

 


Regelung Ausfallpauschale

 

Sollten Sie einmal verhindert sein, so sagen Sie Ihren Termin bitte rechtzeitig, spätestens 48 Stunden vor dem Termin telefonisch ab. Nennen Sie bitte Ihren Namen, den Termin, den Grund für die Absage und eine Telefonnummer, unter der ich Sie erreichen kann, um einen neuen Termin mit Ihnen zu vereinbaren. 

 

Da ich als Psychotherapeutin in einer reinen Bestellpraxis arbeite, können kurzfristig abgesagte Termine i.d.R. nicht anderweitig vergeben werden. Die Krankenkassen und Versicherungen übernehmen die Kosten für die ausgefallenen Sitzungen nicht, egal warum der Termin nicht wahrgenommen wurde und auch nicht bei nachweislicher Krankheit des Patienten. Bei unangekündigtem Nichterscheinen oder bei Terminabsagen kürzer als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin wird aus wirtschaftlichen Gründen eine Ausfallpauschale von 40% des dem Psychotherapeuten zustehenden Honorars in Rechnung gestellt. 

 

Die Ausfallpauschale haben Sie als Patient/in selber zu tragen, unabhängig von der Art der Versicherung. Eine Kostenerstattung durch die private oder gesetzliche Krankenkasse oder Beihilfe findet in diesem Fall nicht statt.